Zum Inhalt springen

AGB

AGB/Grillplatzordnung

  1. Allgemeines
    Die Freizeitzentrum Rossau GmbH betreibt den Grillplatz der „Grill Oase – Ampass“ als öffentliche Einrichtung. Der Freizeitzentrum Rossau GmbH obliegt die Verwaltung des Grillplatzes und der gesamten Freizeiteinrichtungen sowie die Ausübung des Hausrechts. Der Grillplatz und die dazugehörigen Nebenanlagen und Einrichtungen werden auf Antrag Einzelpersonen, Gruppen und Vereinen gegen Entrichtung einer Benutzungsgebühr überlassen.

  2. Hausrecht
    Mit dem Betreten des Grillplatzes erklärt sich der Mieter mit den AGBs/Grillplatzordnung einverstanden.

    Die Freizeitzentrum Rossau GmbH ist berechtigt, Personen, die gegen die Grillplatzordnung verstoßen, entschädigungslos vom Grillgelände zu verweisen.

  3. Eintritt/Benutzungsgebühren
    Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen werden Benutzungsgebühren erhoben.

    Benutzungsgebühren sind bereits bei Buchung und vor dem Betreten der Anlage fällig.

    Der Zutritt zur Grill Oase – Ampass ist nur mit einer Buchungsbestätigung gestattet.

    Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Personen, kann der Zutritt verweigert werden oder diese Personen können vom Grillgelände verwiesen werden.

  4. Betriebszeiten
    Öffnungszeiten: Täglich inkl. Feiertage von 10.00 – 20.00 Uhr

    Saisonbedingt, witterungsbedingt und je nach Besucheraufkommen bleiben Änderungen in Angebot und Öffnungszeiten vorbehalten.
  1. Benutzung der Einrichtung
    Die Benutzung des Grillplatzes, der Nebenanlagen und der gesamten Einrichtungen der FZR geschehen auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr.

    Der Grillplatz mit sämtlichen Anlagen ist stets in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Entstandene Schäden sind der Freizeitzentrum Rossau GmbH oder den Beauftragten bzw. dem Aufsichtspersonal mitzuteilen.

    Für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Lärmschutzverordnung, Jugendschutzgesetz etc.) ist der Mieter selbst verantwortlich.

    Der Grillplatz ist bestimmungsgemäß zu benutzen. Die Grillstelle sowie alle Bauten und mitgebrachten Gegenstände sind vor Ablauf der gemieteten Grillzeit, sauber und aufgeräumt an den Vermieter zurück zu übergeben bzw. zu hinterlassen.

    Auf dem Grillplatz und auf den Nebenanlagen befindliche Vegetation darf keinesfalls beschädigt werden, z.B. dürfen keine Äste von Bäumen und Sträuchern gerissen werden.

    Das Grillen ist ausschließlich auf der reservierten Grillstelle erlaubt.

    Das Grillen ist nur mit Holzkohle erlaubt. Die Verwendung von Gasgrillern ist strengstens untersagt. Auch das Grillen mit Holz ist nicht gestattet.

    Das Grillen auf den Tischen ist verboten.

    Das Grillen von ganzen Tieren, z.B. Schafe oder Schweine, ist verboten.

    Das Abbrennen eines offenen Feuers ist verboten.

    Holzkohle wird nicht gestellt. Der Grill ist ständig durch einen Erwachsenen zu beaufsichtigen. Die Glut ist so klein zu halten, dass keine Gefahr durch Funkenflug entsteht; nötigenfalls ist sie sofort zu löschen.

    Asche und Kohlereste sind in den Grillern zu belassen.

    Der Grillplatz ist vor Ablauf der Grillzeit sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Anfallender Müll muss vor dem Verlassen der Grillstelle entfernt, mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Im Mängelfall wird eine erforderliche Endreinigung in Höhe von € 100,00.- eingefordert.

    Die Freizeitzentrum Rossau GmbH kann einen Beauftragten bestimmen, der die Benutzung überwacht und den Grillplatz, die Nebenanlagen und Einrichtungen nach der gemieteten Grillzeit abnimmt. Der Mieter ist dabei verpflichtet, dem Beauftragten etwaig festgestellte Umstände bzw. entstandene Schäden unverzüglich mitzuteilen und den Anweisungen Folge zu leisten.

    Musik darf in Hintergrundlautstärke durch eine haushaltsübliche Musikanlage abgespielt werden. Musikinstrumente sowie Verstärkeranlagen/Bass u.ä. dürfen auf dem gesamten Grillplatz nicht betrieben werden.

    Gewerbliche Veranstaltungen (wie Floh- oder Weihnachtsmärkte u.dgl.) oder Veranstaltungen mit Gewinnabsicht sind nicht gestattet.

  2. Haftung
    Für eventuelle Unfälle am Grillplatz, der Nebenanlagen sowie der gesamten Einrichtungen der FZR haftet der Mieter selbst. Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidungsstücke und sonstige Sachen wird keine Haftung übernommen.

    Der Benutzer stellt den Vermieter von allen Haftpflichtansprüchen jeglicher Art der Besucher oder sonstiger Dritter frei, die sich aus der Benutzung des Grillplatzes ergeben und verzichtet seinerseits auf Eigenhaftpflichtansprüchen gegen den Vermieter.

    Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Minderjährigen darauf hin, die Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

    Der Benutzer haftet für alle Schäden, die durch Missachtung, aus Fahrlässigkeit oder durch mutwillige Beschädigung entstehen. Erforderliche Behebungen werden durch die Freizeitzentrum Rossau GmbH auf Kosten des Mieters durchgeführt.

    Bei einem Verstoß gegen diese Benutzungsregeln oder gegen Rechtsvorschriften kann die Freizeitzentrum Rossau GmbH den Benutzer für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer von einer weiteren Benutzung ausschließen. Eine evtl. strafrechtliche Verfolgung bleibt hiervon unberührt.

  3. Hunde und Haustiere auf dem Grillplatz
    Kein Zutritt für Hunde sowie andere Haustiere.
  4. Aufnahmen in Bild und Ton sowie Handel und Werbung
    Werbung und jeglicher Handel auf unserem Gelände sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger Absprache und schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.

    Gewerbsmäßige Ton-, Bild und Videoaufnahmen sind nur nach Genehmigung durch den Vermieter gestattet.

  5. Reservierung/Buchung
    Personen die eine Reservierung/Buchung vornehmen, müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Die Reservierung/Buchung auf Benutzung einer Grillstelle und den dazugehörigen Nebenanlagen und Einrichtungen sind online unter grilloase.go-ampass.at durchzuführen. Dabei sind der Name mit Telefonnummer und E-Mail, der Tag, die Dauer sowie die etwaige Zahl der Benutzer anzugeben. Sollten dabei in Einzelfällen zusätzliche Einrichtungen aufgestellt oder sonst verwendet werden (z.B. Zelt), ist dies ebenfalls mit anzugeben und ausdrücklich zu genehmigen.

    Die Erlaubnis/Buchungsbestätigung zur Benutzung der Grillstelle/Grillplatzes ergeht per E-Mail. Unabhängig vom Zeitpunkt der Bestätigung zur Nutzung des Grillplatzes gilt eine Reservierung dann als verbindlich, wenn Sie im Nutzungskalender unter grilloase.go-ampass.at eingetragen ist. Mit der Antragstellung gelten diese Bestimmungen als anerkannt. Eine Überlassung an Dritte durch den Mieter ist nicht erlaubt. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung des Grillplatzes besteht nicht.

  6. Rücktritt /Stornobedingungen
    Tritt der Mieter bis zu 1 Woche vor dem Miettermin vom Vertrag zurück, werden 25% der Mietgebühr einbehalten, bis 4 Tage vor dem Termin werden 50% der Mietgebühr einbehalten, bei 3 Tagen oder weniger, wird die volle Mietgebühr einbehalten.  

    Die Rücktritte sind ohne Angabe von Gründen durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung (per E-Mail) möglich.

    Bei Unbenutzbarkeit des Grillplatzes (z.B. wegen zu nassem Untergrund, schlechtem Wetter, Reparaturarbeiten am Gelände udgl.) kann der Vermieter den Miettermin annullieren. Der Mietpreis wird in dem Fall zurückerstattet, ein darüberhinausgehender Schadenersatz wird nicht geleistet.

  7. Schlussbestimmungen
    Benutzer des „Grill Oase – Ampass“ Online Portals erklären sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

    Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind von Mieter und Vermieter gegenzuzeichnen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB’s im Übrigen unberührt.